Erbimmobilien

Eine geerbte Immobilie, in Ruhe geordnet.

Ein Erbfall bringt Fragen mit sich, auf die sich niemand vorbereitet: Was ist die Immobilie wert? Welche Zahl will das Finanzamt sehen? Und was gilt, wenn mehrere Erben gemeinsam entscheiden müssen? Ich übernehme den Teil, der die Immobilie betrifft – bewerten, einordnen und, wenn Sie sich dafür entscheiden, verkaufen.

Wohnhaus mit Garten
  • PersönlichIhre Situation steht im Mittelpunkt
  • GemeinsamEine Grundlage für die Entscheidung der Erben
  • NachvollziehbarImmobilienwert und nächste Schritte einordnen
  • Immo-Erbrechts-ExpertinSprengnetter

Wert und Steuern

Verkehrswertgutachten

Für das Finanzamt zählt der Verkehrswert zum Todestag, nicht der heutige Marktpreis. Liegt der vom Finanzamt pauschal ermittelte Wert über dem tatsächlichen Wert, kann ein qualifiziertes Gutachten die Grundlage für eine Korrektur sein. Ich erstelle die Bewertung nach anerkannten Verfahren und dokumentiere sie nachvollziehbar. Die steuerliche Beurteilung besprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Für Miterben

Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Erben gemeinsam entscheiden müssen, scheitert ein Verkauf selten am Markt, sondern an unterschiedlichen Vorstellungen vom Wert. Eine neutrale, belegbare Bewertung schafft eine gemeinsame Grundlage, über die sich sachlich sprechen lässt. Danach begleite ich den Verkauf so, dass alle Beteiligten denselben Informationsstand haben – ohne Partei zu ergreifen.

Ablauf

So läuft es meist ab

Sie entscheiden, wann der nächste Schritt kommt.

  1. 01

    Erstes Gespräch

    Wir sprechen über die Immobilie, die beteiligten Erben und die nächsten notwendigen Schritte – vertraulich und kostenlos.

  2. 02

    Unterlagen

    Grundbuchauszug, Grundrisse, Energieausweis, gegebenenfalls Mietverträge – ich sage Ihnen, was sinnvoll ist, und helfe, Fehlendes zu beschaffen.

  3. 03

    Bewertung

    Besichtigung vor Ort und eine dokumentierte Marktwertermittlung zu einem Stichtag: dem Todestag für das Finanzamt oder dem heutigen Tag für einen Verkauf.

  4. 04

    Entscheidung und Verkauf

    Sie und Ihre Miterben entscheiden, ob Sie die Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen. Bei einem Verkauf begleite ich alle Beteiligten auf derselben Informationsgrundlage.

Fragen

Fragen von Erben

Muss ich eine geerbte Immobilie verkaufen?

Nein. Sie können die Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen. Eine Bewertung zeigt die Zahlen hinter jeder Option, bevor Sie entscheiden.

Welchen Wert setzt das Finanzamt an?

Das Finanzamt geht von einer eigenen, typisierten Bewertung aus. Lässt sich ein niedrigerer Verkehrswert zum Todestag nachweisen, kann ein qualifiziertes Gutachten eine Korrektur stützen. Wie es eingesetzt wird, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Was tun, wenn sich die Miterben über den Preis nicht einig sind?

Eine neutrale, dokumentierte Bewertung gibt allen denselben Ausgangspunkt. Sie ersetzt keine Einigung der Erben, macht sie aber oft erst möglich.

Kann vor Erteilung des Erbscheins verkauft werden?

In der Regel müssen die Erben ihre Erbenstellung zunächst nachweisen, etwa durch einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Was in Ihrem Fall gilt, klärt Ihr Notar; die Vorbereitung des Verkaufs kann bereits früher beginnen.

Diese Antworten sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Steuerberatung. Ihren Einzelfall beurteilen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Fachlicher Hintergrund

Qualifikation

Immo-Erbrechts-Expertin (Sprengnetter) und DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung. Rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater – ich bringe die Immobilie und ihren Wert fundiert in diesen Prozess ein.

  • Immo-Erbrechts-ExpertinSprengnetter
  • Sachverständige für ImmobilienbewertungDEKRA-zertifiziert
  • Geprüfte ImmobilienbewerterinEIA · Reg. Nr. 010/2021
Dorothe Waltner

Wenn Sie sprechen möchten

Ein Erbfall hat kein festes Tempo. Wenn Sie zunächst nur wissen möchten, woran Sie sind, schreiben Sie mir. Ein erstes Gespräch ist unverbindlich.